Häufig an mich gestellte Fragen und die zugehörigen Antworten:

 

F: Ich möchte beim Horizon 2020 EIC Accelerator Pilot einreichen, habe aber gehört, dass hier über 90% der Bewerber leer ausgehen. Hat das überhaupt Sinn?

A: Das hängt von 4 wichtigen Fragen ab:

  1. Verfügen Sie über eine neue Technologie mit überzeugendem USP, die zumindest knapp vor der Marktreife steht? Dieses Förderprogramm ist keine herkömmliche F&E-Förderung. Ziel ist es, Innovationen auf den Markt zu bringen, die eine klare Chance auf die Marktführerschaft haben.
  2. Ist das Vorhaben nicht über Banken finanzierbar? Wären Sie bereit eine 10-15% Beteiligung durch die EIC zu akzeptieren?
  3. Bildet Ihr Produkt einen neuen Markt, oder ist auf einem bestehenden Markt dem Stand der Technik haushoch überlegen?
  4. Bietet das Projekt Aussicht auf ein starkes Unternehmenswachstum (Arbeitsplätze in der EU) und mittelfristig zumindest siebenstellige Gewinne?

D.h.: Mit einer wirklich sensationellen Innovation und einem sehr guten Antrag haben sie durchaus respektable Chancen auf diese Förderung. Bisher ist es mir gelungen, mit  zwei Phase-1 und zwei Phase-2 Projekten insgesamt 4.3 Mio. Euro an Förderungen für meine Kunden zu lukrieren.

Im Jahr 2021 wurde das Programm neu aufgelegt. Es ist nun notwendig, einen Kurzantrag mit Pitchdeck und Video des Management-Teams einzusenden, um für den Hauptantrag zugelassen zu werden. Sowohl beim Kurzantrag als auch beim Hauptantrag sind nur noch 2 Versuche zulässig. Damit will man die enorme Antragsflut drosseln und die minimale Erfolgsquote von zuletzt nur 1-4% erhöhen.

F: Ich habe noch nicht gegründet, kann ich trotzdem schon Fördermittel beantragen?

A: Normalerweise nicht - es sei denn, Sie haben ein anspruchsvolles und innovatives Technologie-Projekt vor. Es gibt dann bis zu 200.000.- Zuschuss für experimentelles Forschen und Entwickeln vor der Gründung vom Programm Pre-Seed der AWS. Es steht nur für die Vorgründungsphase zur Verfügung.

Bei den FFG-Basisprogrammen können Sie Ihr Unternehmen auch erst unmittelbar nach Genehmigung der Fördermittel gründen. Den Antrag stellen Sie schon vorher.

Da die Förderstellen oft einige Monate benötigen, um ein Ansuchen zu bearbeiten, empfehle ich, für die obengenannten Programme, die Anträge schon 2-3 Monate vor der geplanten Gründung zu stellen.Am besten informieren Sie sich schon einige Monate vor Gründung über alle Fördermöglichkeiten. 

F: Sind das alles EU-Förderungen?

A: Nein, die für Gründer und KMU relevanten Förderstellen gehören großteils zum Bund oder zu einem Bundesland. Die Förderstellen müssen sich aber an das EU-Recht halten, um eine "Verzerrung des Wettbewerbs" zu vermeiden. Teilweise ergänzen die österreichischen Förderstellen die Förderungen mit Mitteln aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung).

F: Ich habe mein Projekt bereits begonnen, kann ich dafür Förderungen erhalten? 

A: Formal gesehen: zumeist leider nicht. Bei nahezu alle Förderprogrammen sind Kosten ausgeschlossen, die vor der Antragsstellung angefallen sind. Manchmal genügt es auch, dass auf einer Rechnung ein Bestelldatum vor der Antragstellung steht und die gesamte Förderung ist hinfällig. Förderungen für bereits angefallene Kosten sind fast überall absolut ausgeschlossen (Ausnahmen gibt es in der Umweltförderung z.B. für kleinere Solarthermieanlagen oder E-Mobilität). Oft ist auch die Förderung für bereits begonnene Projekte - d.h. es sind dafür bereits Kosten angefallen - nicht möglich. Die Definition eines "begonnenen Projekts" ist dabei aber nicht so streng. Planungsarbeiten und kleine Experimente etwa zählen meist nicht dazu.

In der Praxis ist es oft möglich, ein bereits begonnenes Projekt kurzfristig abzuschließen und anschließend für die folgenden Arbeiten oder Investitionen ein neues Projekt zu definieren. Wenn Sie etwa einen simplen, ersten Prototypen entwickelt haben, schließt das nicht aus, dass die Entwicklung zu einem marktreifen Produkt förderbar ist. Wenn Sie dagegen begonnen haben, eine Werkshalle zu bauen, wird es kaum möglich sein, für deren Bau noch Fördermittel zu erhalten. Für die Maschinen, die später in die Halle kommen, besteht aber wiederum noch Hoffnung.  

F: Warum ist das alles so kompliziert, geht das nicht einfacher?

A: Die Rechtsituation ist, besonders wegen den EU-Richtlinien für freien Wettbewerb, sehr kompliziert. Um die rechtlich maximal möglichen Förderquoten ausschöpfen zu können, müssen eine Vielzahl von Bedingungen erfüllt sein. Die Förderstellen dürfen das leider nicht vereinfachen. Dazu kommt, dass die Gelder der Förderstellen aus unterschiedlichen Töpfen (EU, Bund, Land, Stadt) kommen. Die Geldgeber wollen natürlich bei der Verwendung mitreden und setzen jeweils eigene Bestimmungen durch.

 

F: Gibt es für mein Unternehmen eine Förderung?

A: Ja, fast immer, die Frage ist, ob Sie ein Projekt durchführen wollen, das förderwürdig ist. Wenn Sie vorhaben neuartige technische Dinge entwickeln, können Sie da jedenfalls ziemlich sicher sein.

Wenn Sie aus der Branche "Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft" sind, dann gibt es nur in bestimmten, touristisch schlecht erschlossenen Regionen Förderungen.

Für Selbständige (Ärzte, Therapeuten, Anwälte etc.) ist das Förderangebot sehr klein. Die meisten Förderprogramme verlangen einen Gewerbeschein. 

 

F: Ich möchte für meine Firma ein Auto kaufen, gibt es da eine Förderung?

A: Dienstautos mit herkömmlichen Verbrennungsmotor sind absolut nicht förderbar. Das gilt auch für sogenannte Fiskal-LKWs. Nutzfahrzeuge für Transportunternehmen können in einigen, selten vorkommenden Fällen gefördert werden - meist nur, wenn diese Investition einen Beitrag zum Umweltschutz liefert. Im Zuge der Corona-Krise wurden auch  Hybridfahrzeuge förderfähig, etwa im Programm AWS-Investitionsprämie. 
Für E-Mobilität gibt es laufend Förderangebote unterschiedlicher Gebietskörperschaften. Diese  können auch ohne Berater gefunden und beantragt werden.

 

F: Gibt es eine "allgemeine Förderung" für Unternehmen?

A: Nein, eine Geld-Gießkanne gibt es nicht. Die Förderung ist immer an ein förderwürdiges Vorhaben geknüpft.

Für alle erstmaligen Gründer gibt es die Neugründungsförderung (bei der WKO), die unabhängig von der Branche eine weitgehende Gebührenbefreiung bewirkt. 

 

F: Sind nur hochwissenschaftliche Projekte förderwürdig?

A: Nur wenn Sie beim FWF einreichen. Die anderen Förderstellen verlangen nur einen überdurchschnittlichen technischen Anspruch und/oder Neuheit am Markt. Einige Förderprogramme verlangen auch nur, dass z.B. wirtschaftspolitische oder umweltpolitische Ziele durch Ihr Projekt unterstützt werden. Beispiele sind die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder die Umstellung auf umweltfreundliche Technologien.
Für Investitionsprojekte wird teilweise kein technischer Anspruch verlangt, hier geht es vorrangig darum, Arbeitsplätze zu schaffen, die Leistungsbilanz zu erhöhen etc.  

 

F: Braucht man da immer eine Uni dazu?

A: Nein, es gibt einige Förderprogramme die eine Kooperation mit einer Forschungseinrichtung verlangen, diese sind aber in der Minderheit. Die Förderquoten sind bei einer Kooperation mit einer Universität z.T. um 10-15% höher.
Die meisten Förderprogramme für Unternehmen verlangen keine Forschungseinrichtung als Partner.

 

F: Wenn ein Antrag abgelehnt wurde, darf ich es nochmals versuchen? 

A: Ja, auf jeden Fall. Es sei denn, der Grund für die Ablehnung ist nicht zu beheben - etwa weil  Sie insolvent sind oder weil Ihr Unternehmen bzw. Ihr Projekt in diesen Programm prinzipiell nicht gefördert werden darf. In letzterem Fall findet sich manchmal ein anderes, passendes Förderprogramm. EU-Calls bilden häufig eine Ausnahme, da diese einmalig ausgeschrieben sind. Es gibt auch Calls, die nur einen zweiten Versuch dulden und den Antragsteller nach zwei Fehlschlägen für einige Zeit sperren.
Wenn das Förderprogramm geschlossen ist, muss eine anderes passendes Programm gesucht werden. Dies ist kurzfristig nicht immer möglich.

 

F: Ich habe kein Geld mehr und brauche jetzt dringend Fördergelder, wie schnell geht das?

Gelegentlich gibt es Förderprogramme, die zur Milderung der Wirtschaftskrise Kredithaftungen gewähren. Dies setzt aber immer voraus, dass Ihr Unternehmen prinzipiell gesund ist und eine gewisse Mitarbeiteranzahl aufweist. Das Projekt muss die langfristigen Erfolgschancen eines Unternehmens sichern und der Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen. Ansprechpartner ist hier die AWS. Speziell im Rahmen der Corona-Pandemie wurden hier leicht verfügbare Fördermittel bereitgestellt. Wenden Sie sich zur Beratung in diesem Fall an Ihre Bank.

Bereits insolvente Unternehmen werden nicht gefördert. Prinzipiell wird für jede Förderung verlangt, dass Sie vorher gewisse Eigenmittel oder eine Kreditzusage der Bank vorweisen. Bei F&E-Projekten sind für KMU üblicherweise 20-75% des Projektbudgets als verfügbar nachzuweisen, bei manchen kleineren Förderprogrammen erhalten Sie erst die Fördermittel, wenn Sie bereits alle förderbaren Rechnungen beglichen haben.

Alle Förderstellen sind mittlerweile sehr geübt darin, Unternehmen auf Insolvenz oder akute Insolvenzgefahr zu prüfen. Es ist zwecklos zu versuchen, in solchen Fällen Fördergelder zu beantragen. Einige Förderstellen verweigern auch Unternehmen die Förderung, wenn der Geschäftsführer bereits einmal ein insolvent gewordenes Unternehmen geführt hat.